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24. Oktober 2024 | Urheberrecht, Informationsrecht | by Peter Burgstaller

LG Hamburg Urteil: KI und Urheberrecht/Trainingsdatennutzung

Die Aufnahme von Links in einen KI-Trainingsdatensatz ist zwar nicht durch § 44a dUrhG (=vorübergehende Vervielfältigungen die flüchtig oder begleitend sind) gedeckt, im Konkreten aber vielmehr durch § 60d dUrhG (=Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung).

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20. September 2024 | Lauterkeitsrecht | by Dr. Harald Lettner

Der EuGH kippt nun auch die enge Bestpreisklausel von Buchungsplattformen

Wie der EuGH mit Urteil vom 19.09.2024 zur Geschäftszahl C-264/23 aktuell entschieden hat, bezieht sich das Kartellverbot nicht nur auf weite Bestpreisklauseln von Online-Buchungsplattformen, sondern nun auch auf enge Bestpreisklauseln.

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24. Juni 2024 | | by Dr. Harald Lettner

Kartellrechts Moot Court 2024

Die Kanzlei Burgstaller & Partner gratuliert den Studentinnen der JKU Linz, Alina Wimmer, Vanessa Sandler und Katharina Kolarova zur sehr guten Leistung anlässlich des Kartellrechts Moot Courts 2024 bei der Bundeswettbewerbsbehörde in Wien. Das Team hat sich in wichtige Fragen des Kartellrechts eingearbeitet und auch anlässlich der mündlichen Verhandlung am 07.06.2024 in Wien große Erfahrungen sammeln können. Die Kanzlei Burgstaller & Partner wünscht ihrem Team auch für das weitere Studium alles Gute und bedankt sich für das aufgewendete Engagement.

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31. Mai 2024 | | by Dr. Harald Lettner

Mietzinsminderung auch ohne Anzeige des Mangels

Die Mietzinsminderung steht dem Mieter zu, wenn das Bestandobjekt einen Mangel aufweist, der dem Vermieter zuzurechnen ist. Dies gilt für den Wohnungsmieter genauso wie für den Geschäftsraummieter. Auch im Falle unverschuldeter Unkenntnis von einem solchen Mangel steht dem Mieter bei objektiv vorliegendem Mangel ein Zinsminderungsanspruch zu, und zwar ohne eine Anzeige an den Vermieter. Bisher wurde eine solche Anzeige für den Fall einer Mietzinsminderung gefordert. Dies kann aber nun in dem Fall unverschuldeter Unkenntnis vom Mangel des Bestandobjekts nicht aufrechterhalten werden (RS0134684 vom 14.03.2024).

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