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10. Mai 2023 | Markenrecht | von D.r Christian Hadeyer

Es grünt so grün, wenn Deutschlands Blüten blühen

Deutschland ist auf dem Weg, den Cannabis-Konsum zu legalisieren, was naturgemäß auch marken- und wettbewerbsrechtliche Themen aufwirft.

 

In Deutschland ist es – so wie auch in Österreich, der EU oder den USA – unzulässig, Marken zu registrieren, die gegen die guten Sitten oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Der EuGH hat dies in einer Entscheidung über die Eintragung einer Wortbildmarke CANNABIS STORE AMSTERDAM 2019 ausdrücklich ausgesprochen und hat dies in der Entscheidung über die Anmeldung der Wortbildmarke „BavariaWeed“ (wie im Logo oben ersichtlich) bestätigt: Da der Konsum von „weed“, dh Cannabis, nicht in allen Mitgliedstaaten erlaubt ist,  verstößt die Anmeldung der Marke insgesamt gegen die öffentliche Ordnung.

Anders wird dies künftig in Deutschland sein, wo nach der Legalisierung entsprechende Marken angemeldet werden können. Damit wird das System so ähnlich sein wie in den USA, wo das USPTO die Anmeldung von federal trademarks, also Marken, die in der gesamten USA gelten, abgelehnt hat, aber state marks in jenen Bundesstaaten zugelassen werden, in denen eine Legalisierung stattgefunden hat.

 

Der große Marken- und Marketingboom wird in Deutschland aber dennoch nicht ausbrechen, wenn die derzeit öffentlich gewordenen Pläne umgesetzt werden – es ist nämlich ein generelles Werbeverbot für Genusscannabis geplant inklusive dem so genannten plain packaging, dh der Verpflichtung, dass die Umverpackung ohne werbendes Design in neutraler Verpackung angeboten wird; auch entsprechende Warnhinweise werden verpflichtend. Damit geht das Werbeverbot im Bereich Cannabis über die Werbebeschränkungen bei Tabakprodukten hinaus.

Bemerkung am Rande: Während im Motorsport der 80er und 90er Jahre die Werbung für Tabakprodukte allgegenwärtig war, wurde sie in den letzten Jahren aufgrund der geltenden Werbebeschränkungen praktisch bis auf null reduziert. Nun ziert wieder eine Werbung für eine (e-)Zigarette den Seitenkasten eines McLaren – nun aber mit einem Warnhinweis versehen, dass Nikotin ein süchtig machendes Produkt ist.

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