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Neuigkeiten und Wissenswertes

Verbraucherrechts-Novelle 2026 zur Umsetzung der EU-Verordnung 2025/1960 – Neue Informationspflichten für Betreiber von Online-Shops

Der im RIS veröffentlichte Begutachtungsentwurf zur Änderung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) sowie damit verbundene Anpassungen im Kon...

26. Februar 2026 | | von Mag. Christine Burgstaller B.A.

Christian Hadeyer in INTA-Komitee berufen

Kanzleipartner Dr. Hadeyer wurde bei der Vereinigung INTA (International Trademark Association) für den Zeitraum 2026-27 in das Komitee "Commercialization of IP" gewählt.

30. September 2025 | Markenrecht | von Dr. Christian Hadeyer

Iglo - Irreführung durch Shrinkflation

Viele Unternehmen, insbesondere im Lebensmittelbereich, haben in den letzten Jahren ihre Preise um ein Vielfaches erhöht. Neben direkten Preissteigerungen, die Konsument*innen unmittelbar am Preisschild oder an der Kassa auffallen, setzen Unternehmen allerdings zunehmend auf andere Mittel, um Preiserhöhungen zu verschleiern. Eine dieser Methoden ist die sogenannte „Shrinkflation“: Statt den Stückpreis für das Produkt zu erhöhen, reduzieren Unternehmen bei gleichbleibendem Preis stattdessen den Verpackungsinhalt. Konsument*innen zahlen somit den gleichen Preis für weniger Inhalt.

Trotz weniger Inhalt werden die Produkte häufig in derselben Verpackungsgröße wie gewohnt verkauft. Für viele Konsument*innen ist somit auf den ersten Blick nicht sofort ersichtlich, dass sie weniger Inhalt erwerben. „Shrinkflation“ ist daher auch in den Fokus von Verbraucherschutzorganisationen geraten. Nicht zuletzt verklagte eine deutsche Verbraucherzentrale den Lebensmittelkonzern Mondelez, welcher die beliebten Milka- Schokoladetafeln von 100 auf 90 Gramm reduzierte. Während die Schokoladetafeln dünner wurden, blieb die Verpackungsgröße gleich. Irreführend, so die Verbraucherzentrale Hamburg (siehe https://www.vzhh.de/themen/mogelpackungen/milka-vor-gericht).

Auch in Österreich gibt es ein erstes Urteil, in dem das Unternehmen Iglo rechtskräftig wegen irreführender „Shrinkflation“ beim „Atlantik Lachs“ verurteilt wurde. Hier wurde der VKI tätig, nachdem Iglo 2023 die Nettofüllmenge beim „Atlantik Lachs“ von 250 auf 220 Gramm reduzierte und klagte wegen irreführender Geschäftspraktik. Denn auch Iglo verkaufte die reduzierte Lachsmenge in derselben Verpackungsgröße wie zuvor. Konsument*innen wurden somit über eine Preissteigerung getäuscht.

22. September 2025 | Lauterkeitsrecht | von Mag. Elisa Girleanu und Dr. Christian Hadeyer