Arbeitsrecht
Burgstaller & Partner betreut Sie gerne sowohl als Dienstgeber als auch als Dienstnehmer.
Unser Mandanten schätzen unser Know how in allen arbeitsrechtlichen Belangen, wie der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Die Vertretung vor dem Arbeitsgericht gehört genauso zum arbeitsrechtlichen Bereich wie die Beratung zur Arbeitskräfteüberlassung oder im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverträgen durch Kündigung.
Zum Bereich Arbeitsrecht gehört auch das Handelsvertreterrecht. Die Spezialisten von Burgstaller & Partner kümmern sich um alle Details für den Abschluss eines Vertrages zwischen Unternehmer und Handelsvertreter, damit Streitigkeiten ausbleiben. Während des aufrechten Vertragsverhältnisses unterstützt Burgstaller & Partner die Mandanten zur Gewährleistung ihrer Rechte und Pflichten. Kommt es zum Vertragsende, sind alle Fragen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters zu lösen.
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